Liebe Segelfluglehrer(FI(S)) in der ATO.210 des Luftsportverbandes Sachsen,
die meisten von Euch haben inzwischen sicher aufgenommen, dass nach EU FCL.940 (EU VO 1178/2011) für jede dritte Verlängerung einer Lehrberechtigung für den Segelflug FI(S) eine Kompetenzbeurteilung entsprechend der FCL.935 erforderlich ist.