Liebe Segelfluglehrer(FI(S)) in der ATO.210 des Luftsportverbandes Sachsen,

die meisten von Euch haben inzwischen sicher aufgenommen, dass nach EU FCL.940 (EU VO 1178/2011) für jede dritte Verlängerung einer Lehrberechtigung für den Segelflug FI(S) eine Kompetenzbeurteilung entsprechend der FCL.935 erforderlich ist.

Dies wird von vielen als hohe, in Einzelfällen sogar als unüberwindbare Hürde betrachtet oberhalb einer kompletten Theorie- und Praxisprüfung, die es aber gar nicht sein soll und bei entsprechender Vorbereitung auch gar nicht sein muss. Andererseits darf es jedoch auch nicht zu einem rein formellen Akt wegdriften, weil sonst die Anforderung der FCL.940 nicht erfüllt sind und die zuständige Luftfahrtbehörde eine Verlängerung der Lehrberechtigung begründet ablehnen könnte. (Bei Motorfluglehrern FI(A) sind übrigens Kompetenzbeurteilungen sogar schon bei jeder zweiten Verlängerung vorgeschrieben). Eine solche Kompetenzbeurteilung nach FCL.935 besteht prinzipiell aus 3 Komponenten: Theoretischer Teil, flugpraktischer Teil und Fähigkeit zur theoretischen Ausbildung.

Der Head of training, die Ausbildungsleiter und Prüfer FIE(S) der ATO.210 des LSVSN wollen sich deshalb des Themas rechtzeitig annehmen und die Kompetenzbeurteilungen für die FI(S) fachlich-inhaltlich gut vorbereiten und die Abläufe koordinieren, denn da kommt ein massives organisatorisches Problem auf uns zu. Es ist aber heute schon völlig klar, dass die Lösung nicht ohne Eure aktive Unterstützung möglich sein wird:

 

  1. Wie es sich derzeit in unserer ATO darstellt, könnten wg. des gleichen Verlängerungsrhythmus der meisten Segelfluglehrer (2012 - 2015 – 2018 – 2021) und dem Jahr des Inkrafttretens der EU FCL (EU VO 1178/2011) dann im Jahr 2021 ca. 50 Segelfluglehrer FI(S) zur Verlängerung eine Kompetenzbeurteilung benötigen. Dieser Ansturm wird durch die ATO und die dafür benötigten Prüfer FIE(S) aber weder in dieser Zahl und schon gar nicht durch Einzelmaßnahmen in einem einzigen Jahr zu bewältigen sein, sondern nur durch organisierte Maßnahmen für viele FI(S) für den Theorie- und Praxisteil. Es entstand deshalb der Vorschlag, die Auffrischungsschulung für FI(S) im Februar 2018 auf dem Rabenberg schon für die Teilmaßnahme „Theorie“ gezielt zu nutzen.
  2. Damit wollen wir erreichen, dass eine größere Zahl von FI(S) ihre Kompetenzbeurteilung bereits zur Verlängerung ihrer Lehrberechtigung im Jahr 2018 vorzieht und dann in den folgenden 9 Jahren (2018 + 9 = 2027), also bis zum Jahr 2027 die Lehrberechtigung ohne weitere Kompetenzbeurteilung einsetzen kann. Ein Vorziehen der Kompetenzbeurteilung bietet sich besonders für all die FI(S) an, die im Jahr 2027 (oder früher) aus Alters- und Vernunftgründen ihre Tätigkeit als FI(S) aufgeben wollen und denen vielleicht auch die Kompetenzbeurteilung im Jahr 2018 noch viel leichter fällt als drei Jahre später im Jahr 2021. Segelfluglehrer,  auf die das zutreffen könnte, sollten sich deshalb unbedingt für die geplante Auffrischungsschulung 2018 auf dem Rabenberg anmelden.
  3. Wenn eine ausreichende Zahl von FI(S) unserem Vorschlag im Pkt. 2 folgt, wird die ATO.210 dann auch für den praktischen Teil (Flüge) zentrale Maßnahmen für 2018 einplanen.
  4. Auch für die Realisierung der Komponente „Lehrprobe“ gibt es schon einen guten und sicher machbaren Vorschlag, der jedoch noch mit der zuständigen Luftfahrtbehörde abgestimmt werden muss.
  5. Nur zur Klarstellung: Segelfluglehrer FI(S), die ihre Lehrberechtigung aus verschiedenen Gründen vor der dritten Verlängerung aufgeben wollen, müssen sich natürlich um eine Kompetenzbeurteilung nicht mehr bemühen.

 Die nächste Auffrischungsschulung (Fluglehrer-Fortbildung) in Sachsen findet vom 09.-11.02.2018 auf dem Rabenberg statt. Anmeldeschluss  ist der 16.11.2017  !!!!